Sportzentrum des SV
Sulmetingen - Leitsätze
1.
Durch den Bau des Sportzentrums
soll nicht nur ein Vereinsmittelpunkt für alle aktiven und passiven Mitglieder
des SV Sulmetingen sondern ein Treffpunkt für alle Bürgerinnen und Bürger der
Teilorte Ober- und Untersulmetingen entstehen.
2.
Mittel- und langfristig soll durch
die Einnahmen aus dem Betrieb des Sportzentrums eine solide finanzielle Basis für
den SV Sulmetingen entstehen, um das sportliche Angebot aufrecht zu erhalten und
nach Möglichkeit auszubauen.
3.
Um eine Trennung von Zweckbetrieb
und Wirtschaftsbetrieb herbeizuführen und um die Gemeinnützigkeit des SV
Sulmetingen zu gewährleisten wird die Gastronomie durch eine GbR geführt.
4.
Die GbR übernimmt den Betrieb der
Gastronomie sowie die Abwicklung aller anderen Veranstaltungen, die nicht mit
dem Sportbetrieb zusammenhängen.
5.
Zwischen dem SV Sulmetingen und
der GbR wird ein detaillierter Vertrag geschlossen.
6.
Die GbR verfolgt ebenfalls das
Ziel wie unter 1. beschrieben und wird gegenüber dem SV Sulmetingen mit „Open-Book-Philosophie“
geführt.
7.
Die GbR hat mindestens den im
Pachtvertrag verhandelten jährlichen Pachtzins an den SV Sulmetingen abzuführen.
Dieser Pachtzins wird minimum die Höhe der zu erbringenden Leistungsraten aus
Zins und Tilgung der Darlehen betragen. Darüber hinaus erwirtschaftete Erträge
sind nach Abzug der laufenden Kosten als Spende ebenfalls an den SV Sulmetingen
abzuführen.
8.
Bauherr und späterer Eigentümer
des Sportzentrums ist der SV Sulmetingen.
9.
Die Finanzierung des Projekts darf
in keiner Weise die sportlichen Aktivitäten des SV Sulmetingen negativ
beeinflussen. Jedes finanzielle Risiko ist auszuschließen bzw. auf das Minimum
zu reduzieren.
10.
Das notwendige Fremdkapital (Bank-
oder Privatdarlehen) ist mit höchster Priorität wieder zurückzubezahlen, um
den SV Sulmetingen so schnell wie möglich wieder schuldenfrei zu machen.
11.
Um einen tatsächlichen
Mittelpunkt zu schaffen, müssen sich so viele Personen wie möglich damit
identifizieren, deshalb müssen Alle mit ins Boot genommen werden, sei es durch Leistung von
Arbeitsstunden oder durch finanzielle Unterstützung.
Stand:
20.09.2008